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News

Was hat sich seit letztem Freitag getan? 7 Tage Rückblick

Datum | 12.06.2020

Freitag, 5. Juni 2020
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlicht ein Update der FAQs zum Basler Rahmenwerk.
Zur Pressemitteilung: https://www.bis.org/bcbs/publ/d503.htm.
Direkt zu den FAQs (pdf-Datei): https://www.bis.org/bcbs/publ/d503.pdf

Montag, 8. Juni 2020
Covid-19: Das ESRB beschließt das zweite Maßnahmenpaket. Darin enthalten:
• der Beschluss der Einrichtung eines EU-weites Rahmenwerks zur Überwachung der Auswirkungen der Unterstützungsmaßnahmen auf die Finanzstabilität. Hierdurch will der ESRB nationale Maßnahmen ergänzen und verbessern. Dies soll unter anderem durch einen intensivierten Erfahrungsaustausch und eine verstärkte Früherkennung sektor- und grenzübergreifender Herausforderungen gelingen.
• die Empfehlung, Mindestanforderungen für die nationale Überwachung einzuführen und einen Rahmen für die Berichterstattung an den ESRB festzulegen. Mit dieser Empfehlung sollen derweil keine neuen Berichtspflichten für Finanzinstitute einhergehen. Vielmehr gedenkt der ESRB, sich auf die Berichte und Daten zu stützen, die ohnehin von den nationalen makroprudenziellen Aufsichtsbehörden und Mitgliedsinstitutionen, der Europäischen Zentralbank und dem Single Resolution Board, gesammelt würden.
• der ESRB verfolgt zusammen mit seinen Mitgliedsinstitutionen weiterhin die Entwicklungen auf dem Markt für Unternehmensanleihen, einschließlich möglicher Auswirkungen von Herabstufungen von Unternehmensanleihen in großem Umfang im gesamten Finanzsystem. Bezüglich Systemweiter Beschränkungen für Dividendenzahlungen, Aktienrückkäufe und andere Auszahlungen beschloss der Verwaltungsrat, frühere Initiativen der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der EIOPA und der nationalen Behörden zu unterstützen und zu ergänzen, indem er eine Empfehlung zur Beschränkung des Vertriebs während der COVID-19-Pandemie herausgab. Die ESRB-Empfehlung deckt Banken, bestimmte Wertpapierfirmen, Versicherer, Rückversicherer und zentrale Gegenparteien ab. Mit der Empfehlung strebt der Verwaltungsrat einen einheitlichen Ansatz für Beschränkungen der Auszahlungen in der EU und in verschiedenen Segmenten des Finanzsektors an. Die Empfehlung wird zusammen mit einem Hintergrundbericht veröffentlicht.
• Liquiditätsrisiken aus Margin Calls: Beschluss einer Empfehlung mit den Zielen
(i) Klippeneffekte in Bezug auf die Nachfrage nach Sicherheiten zu begrenzen, einschließlich Kunden-Clearing-Dienstleistungen und nicht zentral abgewickelter Märkte;
(ii) Verbesserung der CCP-Stresstestszenarien zur Bewertung des zukünftigen Liquiditätsbedarfs;
(iii) Begrenzung der Liquiditätsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem Sammeln von Margen
(iv) Förderung internationaler Standards im Zusammenhang mit der Verringerung der Prozyklizität bei der Bereitstellung von Kunden-Clearing-Diensten und bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften. Auch diese Empfehlung wird zusammen mit einem Hintergrundbericht veröffentlicht.

Quelle: ESRB, Press releases 2020, The General Board of the European Systemic Risk Board takes second set of actions in response to the coronavirus emergency at its extraordinary meeting on 27 May 2020

Mittwoch, 10. Juni 2020:
Die EBA veröffentlicht eine überarbeitete Liste der Validierungsregeln: https://eba.europa.eu/eba-issues-revised-list-validation-rules

Die EZB veröffentlicht:
• Den indikativen Kalender für die regulären Ausschreibungsoperationen und Reservewartungsperioden des Eurosystems im Jahr 2021
• eine Änderung des Richtkalenders für Reservewartungsperioden im Jahr 2020

Freitag, 11. Juni 2020:
Die EBA veröffentlicht ihren Jahresbericht 2019: Ein detaillierter Bericht über alle Arbeiten, die die Behörde im vergangenen Jahr geleistet hat, und die wichtigsten Schwerpunkte im kommenden (also diesem) Jahr. Wir konzentrieren uns auf die Schwerpunkte 2020:
• Unterstützung der Einführung des Risikominderungspakets und der Umsetzung globaler Standards in der EU
• Bereitstellung effizienter Methoden und Werkzeuge für aufsichtliche Konvergenz und Stresstests
• Übergang zu einem integrierten EU-Datenhub und einem optimierten Berichtsrahmen
• AML zu einer echten Priorität für die EU machen
• Beitrag zur soliden Entwicklung von Finanzinnovation und Nachhaltigkeit leisten
• Förderung eines operativen Rahmens für die Abwicklungen
• Gewährleistung einer wirksamen Zusammenarbeit mit Drittländern

Zur vollständigen Pressemitteilung: https://eba.europa.eu/eba-publishes-its-2019-annual-report
Direkt zum EBA Jahresbericht 2019 (pdf-Datei): https://eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library//885450/EBA%20Annual%20Report%202019.pdf

Die ESMA veröffentlicht eine Erklärung zu MiFIR Open Access und COVID-19:
• Bei den Entscheidungen über Open-Access-Anfragen sollen die NCAs die relevanten nachteiligen Entwicklungen berücksichtigen.
• Die ESMA erwartet, dass CCPs und Handelsplätze über die erforderliche operative Kapazität verfügen, um Zugangsanträge zu bearbeiten, sobald sich die außergewöhnlichen Marktbedingungen geklärt haben.
• Die derzeitigen Ausnahmen im Rahmen von MiFIR, die es NCAs ermöglichen, TVs und CCPs vorübergehend vom OAP für Exchange Traded Derivates (ETDs) auszunehmen, laufen am 3. Juli aus und ab dem 4. Juli gilt der OAP für ETDs

Quelle: ESMA News, ESMA publishes statement on MiFIR open access and COVID-19