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SEPA - nur eine Absichtserklärung?

Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehr aus Sicht der Informationsverarbeitung: Mangelnde Konsequenz bei der Standardisierung.

Datum | 22.06.2012

In meinem Artikel “Zahlungsverkehr im Wandel” vom 06.10.2011 ging es um die Vielfalt im Bereich Zahlungsverkehr. Beim Thema “Single Euro Payments Area” (SEPA) geht es um eine europaweite Vereinheitlichung von Zahlungen in Euro - die Reduzierung von Vielfalt also. Dazu müssen verschiedene Aspekte europaweit angeglichen werden. Das Dateiformat für den Austausch der Euro-Zahlungen ist einer davon. Standards sollen dabei helfen. Aber funktioniert das auch?


Beim Thema Zahlungsverkehr denkt der private Bankkunde zunächst an Überweisungen. Lastschriften kennt er nur als zu Belastender. Für den Geschäftskunden ist die Lastschrift ein bekanntes und effizientes Instrument. Überweisung und Lastschriften sind somit die wichtigsten bekannten Formate.

Initiieren von Zahlungsaufträgen

Ein Kunde im privaten Bereich nutzt in der Regel Online-Banking oder Überweisungsträger. Dagegen benutzen Kunden im geschäftlichen Bereich überwiegend Dateien, um der Bank Zahlungsaufträge in Form von Nachrichten zu übermitteln. Damit die Zahlungen beim Empfänger ankommen, müssen diese zwischen Banken ausgetauscht werden. Deshalb gibt es Clearing-Institute, die die Zahlungsaufträge von angebundenen Banken bündeln, untereinander austauschen und weiterleiten. Diese Aufgaben übernehmen zum Beispiel die Euro Banking Association (Verband von über 170 Banken) oder die Deutsche Bundesbank.

Nachrichtenarten für Zahlungsaufträge

Zum Austausch der Nachrichten werden Textdateien genutzt, die Daten in strukturierter Form enthalten. Dieses Format für SEPA-Nachrichten basiert auf XML und ist durch XML-Schemata validierbar. Die Schemata sind durch ISO20022 (auch “UNIFI” genannt) spezifiziert, und werden durch den European Payments Council (EPC; europäische Vereinigung von Banken und Bankenverbänden) zusätzlich eingeschränkt. Die Einschränkungen des EPC bewirken, dass zum Beispiel optionale Felder zu Pflichtfeldern werden oder nur bestimmte Werte enthalten sein dürfen. Diese eingeschränkten ISO20022- Schemata dienen als Basis für die Formate, die von den Clearing-Instituten benutzt werden und sind die Grundlage für die Kommunikation zwischen Kunden, Banken und Clearing-Instituten. Dabei handelt es sich nicht nur um Zahlungen, sondern auch zum Beispiel um Kontoauszüge.

Für den Datenaustausch zwischen Kunde und Bank werden “Payment Initiations” (PAIN) genutzt, während für den Austausch zwischen den Banken „Payment Clearing Settlement“ (PACS) verwendet werden. PAIN-Nachrichten müssen deshalb zu PACS-Nachrichten konvertiert werden. PAIN- und PACS-Nachrichtenarten sind mit Ziffern versehen und werden wie folgt konvertiert: pain.001 -> pacs.008 (Überweisung) pain.008 -> pacs.003 (Lastschrift)

Etwa jedes Jahr gibt es Erweiterungen für die Formate, so dass in den Namen zusätzlich auch Versionsnummern enthalten sind. Da Kunden erfahrungsgemäß die Software zum Erzeugen der Nachrichten nicht jedes Jahr ändern, werden meist über einen längeren Zeitraum auch die alten Formate unterstützt. Die Bündelung der Zahlungsaufträge ist abhängig von der Zahlungsart. In einer Datei sind ausschließlich Nachrichten enthalten, die sich auf die gleiche Art beziehen; also nur Lastschriften oder nur Überweisungen.

Nachrichtenarten zur Fehlerbehandlung

Für den Zahlungsverkehr gelten Regeln, deren Missachtung zu Fehlersituationen führen. So muss zum Beispiel für eine Lastschrift (pacs.003) eine Erlaubnis (das sogenannte Mandat) des zu Belastenden vorliegen, das Geld einziehen zu dürfen. Liegt diese Erlaubnis nicht vor, kann der zu Unrecht Belastete das Geld zurückfordern. Die Bank kann dann mit einer besonderen Nachrichtenart (pacs.004) das Geld von der Bank des Zahlungsempfängers zurückfordern. Auch Phishing-Attacken entsprechen einer Fehlersituation. SEPA erlaubt es in einem solchen Fall bis zu einer Frist von 10 Tagen, eine Zahlung mit Hilfe einer weiteren Nachrichtenart (camt.056) zurückzuholen. Ist die Zahlung noch nicht auf dem Empfängerkonto eingegangen, wird eines der Clearing-Institute mit dieser Nachrichtenart dafür sorgen, dass die Zahlung dort auch nicht mehr ankommt. Sobald die Zahlung allerdings auf dem Empfängerkonto eingegangen ist, liegt die Entscheidung beim Empfänger, ob die Zahlung zurückgegeben werden soll oder nicht. Auf beide Fälle kann mit Hilfe von zwei unterschiedlichen Nachrichtenarten (pacs.004 oder camt.029) reagiert werden. Insgesamt gibt es 5 Nachrichtenarten, um auf mögliche Fehlersituationen bei pacs.003 oder pacs.008 reagieren zu können:

pacs.002 - Ablehnung einer Lastschrift
pacs.004 - Rückgabe einer Überweisung oder Lastschrift, positive Antwort auf eine camt.056
pacs.007 - Rücknahme einer Lastschrift
camt.029 - negative Antwort auf eine camt.056
camt.056 - Rückruf einer Überweisung oder Lastschrift

Format-Unterschiede der Clearing-Institute

Zu der Vielfalt von Nachrichtenarten kommt die Format-Vielfalt. Zwar ist durch ISO20022 und Regeln des European Payments Council (EPC) das Format für einzelne Nachrichtenarten bereits vorgegeben. Allerdings übermitteln Clearing-Institute und Banken verschiedene Nachrichtenarten innerhalb einer Datei. Diese Zusammenfassung mehrerer Nachrichtenarten in einer Datei ist nicht standardisiert. Zusätzlich werden durch die Clearing-Institute Feld-Belegungen eingeschränkt. Diese Einschränkungen werden nicht zwischen den Clearing-Instituten abgesprochen, so dass verschiedene Formate entstehen. Diese sehen zwar in der groben Struktur gleich aus, unterscheiden sich aber im Detail und sind nicht kompatibel.

Übergreifende Standardisierung fehlt

Obwohl unterschiedliche Formate dadurch entstehen, sind die Nachrichten innerhalb der Formate nach ISO20022 und EPC schema-konform. So ist das Lesen der einzelnen Nachrichten unproblematisch. Allerdings müssen von der verarbeitenden Software für jedes Clearing-Institut die verschiedenen Einschränkungen unterstützt werden, so dass am Ende für jedes Clearing- Institut schema-konforme Dateien erzeugt werden können. Wenn also eine Bank mit zwei Clearing-Instituten kommuniziert, muss die Software der Bank zum einen die unterschiedlichen Formate für Kundeneinreichungen unterstützen und zusätzlich die zwei Formate der Clearing-Institute. Da in den Formaten die sieben Nachrichtenarten untergebracht sind, die unterschiedlichen Regeln unterliegen, wird die Verarbeitung von Dateien durch jedes weitere abweichende Format komplizierter.

Ziel verfehlt

Die fehlende Standardisierung für die Zusammenfassung von mehreren Nachrichtenarten innerhalb einer Datei birgt die Gefahr einer zu großen Formatvielfalt. Wenn bereits nach fast fünf Jahren seit Start von SEPA Format- Unterschiede vorliegen, droht eine fortschreitende Fragmentierung. Zwar werden die nationalen Formate mit Hilfe des SEPA-Formats abgeschafft, aber das Ziel eines europaweit einheitlichen Formats ist damit nicht erreicht.

Basierend auf den ISO20022-Schemata hat sich der EPC auf 7 Formate – eins je Nachrichtenart - festgelegt. Diese unterliegen unterschiedlichen Regeln, und müssen unterschiedlich behandelt und verarbeitet werden. Deshalb macht eine weitere Bündelung der Nachrichtenarten in wiederum verschiedenen Konstellationen keinen Sinn und sollte vermieden werden. Die Banken und Clearing-Institute sollten konsequent dazu übergehen, immer nur eine Nachrichtenart in jeweils einer Datei zu übermitteln. Denn die heute schon vorhandene Komplexität steigt immer weiter, wenn neue Nachrichtenarten hinzukommen.

Ansprechpartner:
Jens Kötterheinrich
Informatiker