Datum | 28.10.2011
Die Finanzkrise hat gezeigt, dass das aufsichtsrechtliche Meldewesen zu den wichtigen Aufgaben von Banken und Sparkassen gehört. Die Finanz Informatik, der IT-Dienstleister der Sparkassen-Finanzgruppe, unterstützt ihre Kunden bei der EDV-technischen Erstellung, Bearbeitung und Übertragung der Meldungen an die Bundesbank. Dies umfasst alle Bereiche des Meldewesens - nämlich die Bilanzstatistik, die Kreditnehmerstatistik, die Zinsstatistik, den Auslandsstatus, die Depotstatistik, Meldungen nach der Liquiditätsverordnung, die Groß- und Millionenkreditmeldungen und Meldungen nach der Solvabilitätsverordnung.
Diese Meldungen werden aus dem operativen OneSystem Plus und unterschiedlichen, zuliefernden Depot A- und Depot B-Systemen in einem eigens entwickelten und betriebenen Rechenkern zusammengestellt und dann an die Meldewesenstandardsoftware SAMBAplus angeliefert. Dort werden die von der Finanz Informatik gerechneten Ergebnisse in die entsprechenden Meldeformulare eingefügt.
Dieses komplexe Konglomerat aus Systemen und Schnittstellen einwandfrei und funktionsfähig zu halten, dafür sorgen kompetente und engagierte Mitarbeiter der Finanz Informatik, auch unterstützt durch Bankfachberater von Beckmann & Partner CONSULT aus Bielefeld. Sie begleiten die fachliche und technische Entwicklung und die spätere Abnahme.
CRD II - CRDIII - CRD IV - LCR - NSFR - Basel III
Die aktuelle Bankenregulierung hat sich in der Finanzkrise als nicht ausreichend dargestellt. Aus diesem Grund wird die Bankenaufsicht die Regelungen in mehreren Schritten verschärfen, um eine erneute Finanzkrise vermeiden zu können. Der erste Schritt zu den neuen Regeln ist die Capital Requirements Directive II (kurz CRD II). Hier werden unter anderem Änderungen an der Investmentfondsdurchschaumethode, dem Ausweis von Verbriefungstransaktionen, der Bildung von Kreditnehmereinheiten und der Anrechnung hybrider Eigenkapitalbestandteile vorgenommen.
Bei den Investmentfondsanteilen ist es nun möglich, im internen Ratings basierten Ansatz (IRBA) nur eine teilweise Fondsdurchschau durchzuführen. Die CRD und somit auch die nationale Solvabilitätsverordnung beschreiben in ihren Verbriefungsregelwerken nicht nur die unterschiedlichen Ermittlungsmöglichkeiten für die risikogewichteten Aktiva von Verbriefungspositionen, sondern definieren auch weitergehende Anforderungen an die Organisation, an die Prozesse und die rechtliche Ausgestaltung von Verbriefungstransaktionen und gehen dabei auf die unterschiedlichen Rollen und Sonderformen ein. Die Änderungen in der CRD II hinsichtlich der Anforderungen zu den Eigenmitteln beziehen sich auf die Mindestanforderungen zur Anerkennung von Finanzinstrumenten an das Eigenkapital und haben Auswirkung auf die Behandlung von stillen Einlagen. Außerdem wird sogenanntes „Hybridkapital“ als neue Komponente des Kernkapitals eingeführt. Das Wort „hybrid“ bezieht sich dabei auf die Auswirkung der Ausstattungsmerkmale eines Finanzinstruments, welches je nach Ausgestaltung dem Eigen- oder dem Fremdkapital zugeordnet wird.
Um für die Kunden der Finanz Informatik eine korrekte und komfortable Umsetzung zu gewährleisten, wurde ein Projekt für die CRD II gestartet, in der die neuen Regeln und Gesetze von den bankfachlichen Mitarbeitern aufbereitet wurden. Dies konnte nur im Zusammenspiel mit Mitarbeitern des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und Mitarbeitern der Regionalverbände geschehen. Im Rahmen des CRD II-Projektes wurden viele Rückfragen und Erläuterungen bei der Aufsicht eingereicht, um ein Verständnis dafür zu erlangen, welche Änderungen sich für den oben beschriebenen Rechenkern des Meldewesens der Finanz Informatik ergeben. Als die Änderungen fest standen, wurde von den bankfachlichen Projektmitarbeitern ein Konzept erstellt, welches von den projektbegleitenden Sparkassen und Verbänden abgenommen wurde.
Aus diesem Fachkonzept entwickelten die Informatiker, in Abstimmung mit den bankfachlichen Mitarbeitern, ein Konzept, welches die genauen programmtechnischen Veränderungen des Rechenkerns beschreibt. Erst nachdem auch dieses Konzept fertig gestellt und abgestimmt war, konnten die Informatiker mit der Softwareentwicklung beginnen. Die bankfachlichen Mitarbeiter entwickelten in dieser Zeit Testkonstellationen und Testfälle, um den angepassten Rechenkern testen zu können.
Anschließend wurden die Sparkassen in die Tests eingebunden. Erst wenn diese die Abnahme erteilt hatten, wurden die Änderungen flächendeckend eingesetzt. Somit steht den Kunden der Finanz Informatik eine effiziente Erweiterung von OSPlus zur Bewältigung der komplexen Aufgaben im Meldewesen zur Verfügung.
Speziell im Rahmen der Umstellung und während der Meldungsbearbeitung im Januar 2011 stand das Projektteam für den Support der Systeme und für weitergehende Fragen zur Verfügung. Somit wurden alle Meldungen korrekt erstellt und fristgerecht zur Bundesbank weitergeleitet.
Das Jahr 2011 bleibt ebenfalls herausfordernd. So steht die Umsetzung der Capital Requirements Directive III zum 31.12.2011 bevor, sowie die Capital Requirements Directive IV im Jahr 2013. Im Bereich der Liquidität geht es weiter mit der Quantitative Impact Study 7 sowie die Umsetzung der kurzfristigen Stresskennzahl LCR (Liquidity Coverage Ratio) und der langfristigen Refinanzierungskennzahl NSFR (Net Stable Funding Ratio), deren Beobachtungsphase ab 01.01.2013 beginnt.
Für die Regelungen in der Solvabilität und Liquidität existieren gewisse Übergangsfristen, teilweise sogar bis in das Jahr 2019.
Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Bankenaufsicht in der Zukunft entwickeln wird. Doch eins steht schon jetzt fest: die Bankenregulierung und damit speziell das Meldewesen werden an Komplexität zunehmen und einen höheren Stellenwert erhalten, so dass fundierte Meldewesenkenntnisse am Markt unerlässlich sein werden!
Ansprechpartner:
Hermann Vogel
Geschäftsführer